Bauherrenhaftpflichtversicherung: Schutz vor Kostenfallen

Den Traum vom eigenen Haus haben viele Menschen. Doch ist es gar nicht so einfach, die richtige Immobilie zu finden. Wer sich diesen Traum unbedingt erfüllen möchte, jedoch kein passendes Objekt findet, entscheidet sich häufig dafür, selbst zu bauen. Doch treffen Bauherren nicht nur wichtige Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Hausbau. Sie tragen zudem als Veranlasser des Bauvorhabens auch viel Verantwortung für ihre Baustelle. Da man beim Unterfangen Hausbau mit entsprechenden Risiken und Gefahren konfrontiert wird, sollte man besser nicht auf den Schutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten.

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Was deckt eine Bauherrenhaftpflicht ab?

Bauherren haften grundsätzlich für Schäden, die anderen Personen auf ihrer Baustellen zustoßen. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Handwerker oder spielende Kinder handelt. Der Bauherr kann während der gesamtes Bauphase, also ab dem ersten Spatenstich bis zur Abnahme der Immobilie, zur Verantwortung gezogen werden. Mit Hilfe einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, einer speziellen Form der Haftpflichtversicherung, schützt sich der Bauherr vor finanziellen Ansprüchen Dritter, wenn es zu einem Sach-, Personen- oder Vermögensschaden in Zusammenhang mit der eigenen Baustelle oder dem zu bebauenden Grundstück kommt. Er ist während dieser Zeit also nicht nur als Grundstückseigentümer, sondern auch als Eigentümer des entstehenden Bauwerks durch die Versicherung geschützt.

Verletzt sich jemand während der Bautätigkeit durch einen Unfall, kann dieser Personenschaden ohne Bauherrenhaftpflicht schnell sehr teuer werden. Beispielsweise wenn neben Schmerzensgeld, Arzt- und Krankenhauskosten auch noch Verdienstausfall oder lebenslange Rentenzahlungen hinzukommen. Gerade Personenschäden können sogar bis in die Millionenhöhe gehen, was für viele Personen den finanziellen Ruin bedeuten würde. Entsprechend kann meist eine Versicherungssumme, also die maximale Höhe, der von der Versicherung übernommenen Kosten, zwischen 5 und 20 Millionen Euro vereinbart werden.

Häufig kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch bei Abschluss einer Baufinanzierung bzw. eines Immobilienkredits direkt beim Anbieter abgeschlossen werden. Hinsichtlich der Baufinanzierung sollte nicht nur die Entwicklung der Bauzinsen beobachtet werden. Auch die Möglichkeit zu Sondertilgungen sollte gegeben sein. Doch schließt man eine Bauherrenhaftpflicht nicht nur für Neubauten ab. Auch für die Modernisierung einer bestehenden Immobilie kann dieser Versicherungsschutz Sinn machen. Zur Finanzierung dieses Vorhabens kann auch ein Modernisierungskredit genutzt werden.

Vergleich: Welche Pflichten hat ein Bauherr?

Als Bauherr trägt man die Verantwortung für die Sicherheit der eigenen Baustelle bzw. für das zu bebauende, aber noch unbebaute Grundstück. Dies ist auch der Fall, wenn eine professionelle Bauleitung, eine Baufirma, ein Architekt und Handwerker mit den Bautätigkeiten beauftragt wurden. Zwar sind diese ebenfalls für die Sicherheit der Baustelle verantwortlich, doch entbindet das nicht den Bauherren von seiner Verantwortung. Denn nach dem BGB haften sowohl der Bauherr, das Bauunternehmen sowie der Architekt gesamtschuldnerisch. Dies hat zur Folge, dass geschädigte Personen sich an jeden dieser Verantwortlichen wenden können, unabhängig davon, ob einer von ihnen die Hauptverantwortung für den Unfall trägt. Doch hat der Bauherr noch weitere Pflichten zu erfüllen:

  • Der Bauherr darf nur qualifizierte Unternehmen bzw. Handwerker beschäftigen
  • Die Tätigkeiten der beschäftigten Baufirma müssen im zumutbaren Rahmen regelmäßig überwacht werden.
  • Die Baustelle muss hinreichend gesichert bzw. abgesperrt sein. Dies ist persönlich zu prüfen.
  • Alle Materialien, die zum Bau benötigt werden, müssen ordnungsgemäß gelagert werden
  • Bei erkannten Gefahren, muss eingegriffen werden.

Wer ist durch eine Bauherrenhaftpflicht versichert?

Durch eine Bauherrenhaftpflicht können sich Bauherren privater Baustellen sowohl bei Neubauten als auch während größerer An-, Aus- und Umbauarbeiten an einer bereits bestehenden Immobile absichern. Hierzu zählen neben einer grundlegenden Modernisierung beispielsweise auch neue Wärmedämmung oder Heizanlage für das Haus. Die Versicherung schützt den Bauherren in diesem Zuge vor Forderungen dritter Personen, die durch die Bautätigkeit einen Schaden erlitten haben.

Wann ist eine Bauherrenhaftpflicht nötig?

Haften Eltern für ihre Kinder?

Kennzeichnen Bauherren den Zugang ihrer Baustelle mit einem Schild „Achtung Baustelle! Eltern haften für ihre Kinder“, sind sie deshalb noch nicht aus der Haftung. Denn obwohl Eltern für ihre Kinder Sorge tragen müssen, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass diese sich Zutritt zur Baustelle verschaffen. Bei einem Unfall, ist dann jedoch der Bauherr in der Beweispflicht, dass er die vorgeschriebene Sorgfaltspflicht eingehalten hat. Wurde eine größere Baustelle nicht eingezäunt, muss der Bauherr hierfür haften.

Während kleinere Umbaumaßnahmen bzw. Modernisierungen häufig bis zu einer festgelegten Bausumme über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, sollte für Neubauten sowie größere An-, Ausbau- und Umbauarbeiten eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden. Diese sollte idealerweise bereits mit Erwerb des zu bebauenden Grundstücks abgeschlossen werden, da der Bauherr bereits ab diesem Zeitpunkt die Haftung für die Sicherheit seines Grundstücks übernimmt. Somit sollte man also auch ein noch unbebautes Grundstück versichern.

Nach Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt diese in der Regel für einen maximalen Zeitraum von 2 Jahren. Wird für die Bauarbeiten mehr Zeit benötigt, so sollte man sich bei der jeweiligen Versicherung nach einer Vertragsverlängerung erkundigen oder, falls dies nicht möglich ist, eine neue Bauherrenhaftpflicht abschließen. Der Schutz der Versicherung beginnt in der Regel mit der Zahlung des Versicherungsbeitrags

Wie viel wird eine Bauherrenhaftpflicht kosten?

Die Kosten einer Bauherrenhaftpflicht hängen in erster Linie von der Höhe der gesamten Bausumme sowie von der geplanten Eigenleistung ab. Denn greift der Bauherr selbst zum Werkzeug, steigt in der Regel das Schadensrisiko. Die Bausumme setzt sich aus verschiedenen Kostenfaktoren zusammen, die gemeinsam als Berechnungsgrundlage für den Versicherungsschutz dienen:

  • Die Kosten für das Ausheben des Bodens
  • Die Kosten für alle Bautätigkeiten, evtl. inklusive anfallender Abbruchkosten
  • Die Kosten zur Gestaltung der Außenanlage, z.B. einen Weg oder Zaun
  • Die Baunebenkosten, die durch die Planung angefallen sind.
  • Die Eigenleistungen des Bauherren

Während sich die Bausumme durch Eigenleistung reduziert, steigt jedoch meist der Beitrag aufgrund des erhöhten Risikos. Doch sollte zudem darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch die für das Bauprojekt wichtigen Leistungen absichert. Ein Bauherrenversicherung Vergleich hilft schnell und bequem dabei, den passenden Tarif und damit eine günstige Bauherrenhaftpflicht zu finden. Als Form der Haftpflichtversicherung ist die Bauherrenhaftpflicht zudem steuerlich absetzbar.

Bauherrenhaftpflicht Test: Welche Leistungen sind versichert?

Grundsätzlich werden im Zuge der Bauherrenhaftpflicht-Leistungen die gesetzlichen Haftpflicht-Verpflichtungen als Bauherr abgesichert. Und das sowohl bei Neubau, Aus- oder Umbau einer Immobilie. Dieser Haftpflichtschutz erstreckt sich nicht nur auf das Gebäude, das errichtet werden soll. Zudem ist auch das zu bebauende Grundstück innerhalb der Bauphase mitversichert. Und das in der Regel bis zur Abnahme, wobei meist eine Maximaldauer von 2 Jahren vorgeschrieben ist.

Sinnvolle Ergänzungen

Sinnvolle Ergänzungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Rundum-Schutz-Leistungen für Sachschäden, die durch eine allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, die Senkung des Grundstücks sowie einen Erdrutsch entstanden sind.

Werden Schadensersatzforderungen hinsichtlich des Bauprojekts gestellt, klärt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, ob der Bauherr überhaupt die Verantwortung für den entstandenen Schaden trägt. Ist dies der Fall, begleicht die Bauherrenhaftpflichtversicherung in der Regel die Ansprüche der dritten Person bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Diese wird häufig auch als Deckungssumme bezeichnet. Sind die Forderungen der geschädigten Partei unberechtigt oder übertrieben, kümmert die die Versicherung in der Regel um die Abwehr dieser Forderungen. Dies umfasst häufig auch Situationen, in denen Streitfälle vor Gericht landen. Schließt die Bauherrenhaftpflicht diesen passiven Rechtsschutz ein, übernimmt sie nicht nur die Gerichts-, sondern auch die Kosten für Anwälte, Zeugen und Gutachter.

Bauherrenhaftpflichtversicherung Test: Was ist nicht versichert?

Doch deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht alle Eventualitäten rund um das Bauvorhaben ab. Missachtet der Bauherr vorsätzlich die per Gesetz vorgeschriebene Sicherungspflicht der Baustelle sowie deren regelmäßige Überprüfung, greift der Versicherungsschutz nicht bei Unfällen. Auch die Delegation dieser Aufgaben an die jeweilige Baufirma entbindet den Bauherren nicht von seiner Pflicht. Schäden enger Familienangehöriger, die im Haushalt des Bauherren leben, sind auf der Baustelle nicht durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung geschützt. Stürzt beispielsweise das eigene Kind in eine Baugrube, so ist dieser Unfall nicht mitversichert.

Zudem sind auch Schäden, die das Grundwasserverhältnis ändern, häufig nicht mitversichert. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch die eigenen Bauarbeiten der Keller des Nachbarn nass wird. Auch müssen Eigenleistungen, die im Zuge des Bauprojekts getätigt werden, meist gesondert in die Versicherungspolice aufgenommen werden. Dann sind auch Schäden, die durch eigene Baufehler geschehen, in einem gewissen Umfang abgedeckt. Häufig ebenfalls nicht mitversichert sind darüber hinaus Schäden an gemieteten Gegenständen. Vorsatz ist ebenfalls nicht mitversichert.

Vergleich Bauherrenhaftpflicht: Ergänzende Absicherung nicht vergessen

Baut man ein Haus, sollte die Bauherrenhaftpflicht nicht die einzige Versicherung sein, die der Bauherr abschließt. Sinnvoll ist zudem eine Bauleistungsversicherung, die Schäden am eigenen Rohbau versichert, z.B. durch Sturm oder Überschwemmung.

Ergänzend sollte auch eine Feuer-Rohbauversicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt Schäden am Gebäude sowie am Baumaterial, die durch Blitzschlag, Brand oder Explosionen verursacht wurden. Alternativ besteht hier auch die Möglichkeit, direkt eine Wohngebäudeversicherung, häufig auch als Gebäudeversicherung bezeichnet, abzuschließen. Diese enthält den Schutz der Feuer-Rohbauversicherung häufig bereits und deckt darüber hinaus noch weitere Schadensfälle ab. Besitzt das Haus eine Öl-Heizung sollte zudem über eine Gewässerschadenhaftpflicht nachgedacht werden. Diese kommt beispielsweise für Grundverschmutzungen durch Heizöl auf.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Sowohl der Bauherr als auch dessen Frau sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wenn sie sich auf ihrer Baustelle befinden. Hier kann sich das Ehepaar entweder freiwillig über die entsprechende Berufsgenossenschaft versichern oder eine private Unfallversicherung abschließen. Zudem sollte auch an den Schutz von Freunden, die auf der Baustelle helfen, gedacht werden. Der Bauherr muss diese zum einen über die regional zuständige Bauberufsgenossenschaft absichern – und das spätestens eine Woche nach Baubeginn, ansonsten droht ein Bußgeld. Zum anderen kann es sehr sinnvoll sein, die privaten Bauhelfer über eine Bauhelferversicherung, eine private Unfallversicherung für Bauhelfer, zusätzlich abzusichern. Ist der Bauherr jedoch bereits über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung geschützt, die Eigenleistung abdeckt und für alle am Bau beteiligten Personen gilt, ist eine Bauhelferversicherung unter Umständen nicht mehr notwendig.

Versicherungsvergleich Bauherrenhaftpflicht lohnt sich

Hat man sich dazu entschlossen, ein Haus zu bauen, sollte man während der Bauphase besser nicht auf eine Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten. Denn nicht nur eine gute Baufinanzierung hilft dabei, Kosten zu sparen. Gerade wenn es zu Personenschäden auf der privaten Baustelle kommt, kann es schnell sehr teuer werden. So sichert die Bauherren Haftpflichtversicherung Grundstück und Bauwerk während der gesamten Bauphase ab. Welche Kosten Bauherrenhaftpflicht und ergänzende Versicherung gemeinsam verursachen, kann jedoch nicht pauschal vorausgesagt werden. Ein Versicherungsvergleich hilft an dieser Stelle weiter. Mit diesem können nicht nur Versicherungen verschiedener Anbieter, sondern auch unterschiedliche Tarife miteinander verglichen werden.