Die aktuell günstigen Bauzinsen laden förmlich dazu ein, sich den Traum vom Eigenheim schnell zu erfüllen. Ob man das eigene Zuhause lieber selbst plant und baut oder es in einer schon bestehenden Immobilie sucht, hängt vor allem von den persönlichen Vorlieben und Wünschen ab. Alle, die sich allerdings für den Kauf einer Bestandsimmobilie entscheiden, sollten bedenken, dass die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung EnEV hier genauso gelten wie für Neubauten. In vielen Fällen bedeutet dies, dass eine Sanierung ansteht.
Kauf von Bestandsimmobilie zieht oft Sanierung nach sich
Ihr persönliches Traumhaus finden viele Hauskäufer in einer bereits bestehenden Immobilie. Doch so groß die Begeisterung und der Wunsch eines sofortigen Kaufs vielleicht sein mag – man sollte stets im Kopf haben, dass die Regelungen der Energieeinsparverordnung EnEV eingehalten werden müssen. Vor allem bei älteren Gebrauchsimmobilien steht also oftmals eine Sanierung an. Bevor der Kauf in die Wege geleitet wird, sollte ein Fachmann zu Rate gezogen werden, um die aktuelle Situation zu prüfen.
Mehr über die EnEV
Die EnEV schreibt Eigentümern bzw. Bauherren vor, welche Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihre Immobilie erfüllen muss. Langfristig soll so bis zum Jahr 2050 ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. 2009 wurden erstmals Bestimmungen für Eigentümer formuliert. Mit der EnEV 2014 wurde diese noch genauer bestimmt und verschärft. Hausverkäufer oder Makler sind nicht verpflichtet auf die EnEV hinzuweisen. Der neue Eigentümer müssen trotzdem dafür Sorge tragen, dass zumindest die Basisanforderungen erfüllt sind, die den Austausch der Heizkessel und die Dämmung der obersten Geschoßdecke sowie wärmeführender Leitungen beinhalten.
Genaue Bestimmungen vor Kauf erfragen
Welche grundsätzlichen Regelungen beachtet werden müssen, kann natürlich auch bereits vor dem Kauf über den Bauherren-Schutzbund e. V. in Erfahrung gebracht werden. In einer Übersicht werden die Anforderungen konkret aufgeführt. So dürfen beispielsweise alle Heizkessel für flüssige oder gasförmige Heizstoffe, die vor 1. Oktober 1978 installiert wurden, nicht mehr verwendet werden. Zudem müssen alle zugänglichen wärmeführenden Leitungen lückenlos gedämmt werden. Dabei reicht es nicht, diese nur bis Wand oder Decke zu dämmen. Die Mindestanforderungen sehen vor, dass auch Durchführungen durch Bauteile isoliert werden.
Günstige Bauzinsen nutzen
Wer sein persönliches Wohlfühl-Zuhause gefunden hat, sollte sich vor dem Kauf in jedem Fall informieren, welche Bestimmungen genau zu erfüllen sind und sich außerdem von einem Fachmann beraten lassen. Steht die Sanierung schließlich an, kann man finanzielle Unterstützung in Form von Förderungen für energieeffizientes Sanieren in Anspruch nehmen. Darüber hinaus kann man nicht nur für den Kauf des Eigenheims, sondern auch für die Umbauten von den niedrigen Bauzinsen profitieren. Um die am besten geeignete Baufinanzierung zu finden, eignet sich ein direkter Vergleich der Konditionen verschiedener Angebote.