Bereitstellungszinsen

Wer eine Baufinanzierung abschließt, kann unter Umständen sein Baudarlehen oder Teile davon nicht sofort in Anspruch nehmen. In diesem Fall können Bereitstellungszinsen anfallen. Diese erhebt der Baufinanzierer für Darlehen, die er zwar bereitgestellt hat, die vom Darlehensnehmer aber noch nicht abgerufen wurden.

Baufinanzierung: Bereitstellungszinsen drohen

Die Kaufverhandlungen ziehen sich hin, der Hausbau verzögert sich. In der Zwischenzeit wartet der bereits zugeteilte Kredit auf den Konten des kreditgebenden Baufinanzierers. Wartet er dort zu lang, fällt der Bereitstellungszins an. Den müssen Kreditnehmer zahlen, wenn sie bereitgestellte Darlehen nicht in Anspruch nehmen. In der Regel hat man zwischen drei und zwölf Monaten Zeit, sich seine bewilligten Darlehen auszahlen zu lassen, ohne dass bei der Finanzierung Bereitstellungszinsen anfallen.

Kann man das Darlehen nicht in der vertraglich geregelten Zeit abrufen, droht, insbesondere wenn das eigene Bauvorhaben in Stocken gerät, eine unangenehme finanzielle Mehrbelastung. Dann leisten Kreditnehmer nicht nur die Tilgung des Darlehens, das sie bereits in Anspruch genommen haben – und damit auch die Hypothekenzinsen –, sondern gleichzeitig die Bereitstellungszinsen des schon zugeteilten aber noch nicht abgerufenen Darlehens. Man sieht also, nicht nur die Bauzinsen müssen bei der Baufinanzierung beachtet werden, sondern auch die Bereitstellungszinsen.

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Warum fallen in der Baufinanzierung Bereitstellungszinsen an?

Bauplan und Baugeräte

Banken verdienen ihr Geld prinzipiell entweder mit Geldanlagen, die sie selbst vornehmen, oder durch Zinsen, die sie von ihren Kunden erhalten. Vergibt eine Bank nun ein Darlehen, kann sie über die Darlehenssumme nicht mehr frei verfügen, das heißt Geld damit erwirtschaften. In dem Fall benötigt sie also die Einnahmen durch den erhobenen Darlehenszins. Hat der Kreditnehmer allerdings sein Darlehen noch nicht abgerufen, zahlt er auch den Darlehenszins noch nicht zurück. Da die Bank aber dennoch Zinsgewinne für die schon zurückgelegte Darlehenssumme erzielen möchte, erhebt sie den Bereitstellungszins, um dies zu kompensieren.

Bereitstellungszinsen berechnen

Der Bereitstellungszins ist in der Regel höher als der Darlehenszins. Und da er nicht im Effektivzins veranschlagt ist, sollte man diesen vor Vertragsabschluss unbedingt in Zusammenhang mit den Bereitstellungszinsen berechnen. Informationen über Höhe und Fälligkeit des Bereitstellungszinses erhält man vom Kreditinstitut selbst. Im Gespräch mit den Finanzierungsberatern sollte unbedingt auch geklärt werden, ob der Baufinanzierer einen anrechenbaren oder einen nicht anrechenbaren Bereitstellungszins erhebt.

Der anrechenbare Bereitstellungszins wird stets nur für den Teil des Kredits berechnet, der vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wurde. Das macht Sinn, denn schließlich erhält die Bank ja für abgerufene Kredite bereits den Darlehenszins. Wieso also auch noch den Bereitstellungszins für Kredite zahlen, die ja gar nicht mehr bereitgestellt werden? Dennoch nutzen manche Banken auch den nicht anrechenbaren Bereitstellungszins. Dann müssen Kreditnehmer Bereitstellungszinsen stets auf die gesamte Kreditsumme zahlen, auch wenn sie bereits einen großen Teil des Kredits abgerufen haben und dementsprechend Darlehenszinsen zahlen. Für den Verbraucher günstiger ist also der anrechenbare Zins.

Bereitstellungszinsfreie Zeit nutzen

Tipp für Bauherren

Bauprojekte können sich über einen langen Zeitraum hinziehen, man muss stets mit Verzögerungen rechnen. Es sollten Puffer in den Zeit- und Zahlungsplan eingebaut werden; in der Baufinanzierung ist das die bereitstellungszinsfreie Zeit. Wer ein Haus baut, sollte diese für jeden Baufortschritt vereinbaren. Dabei sollten Bauherren auch die Zinsaufschläge im Auge behalten, die anfallen können. Ein intensiver Bauzinsvergleich hilft, unnötige Kosten zu vermeiden.

In der Regel erheben Banken und andere Finanzinstitute im Zeitraum zwischen drei bis zwölf Monaten nach Vertragsabschluss keine Bereitstellungszinsen. Diese bereitstellungszinsfreie Zeit kann man in Absprache mit dem Baufinanzierer verlängern und vertraglich festhalten. Meistens wird dann aber auch ein kleiner Aufpreis auf den Darlehenszins veranschlagt. Hier ist Verhandlungsgeschick und Rechenarbeit gefragt. Zusätzlich sollte man die Bereitstellungszinsen einem Vergleich unterziehen und die verschiedenen Tarife der Anbieter gegeneinander aufwiegen.

Die Nutzung von Fremd- und Eigenkapital

Bei einer Immobilienfinanzierung gilt, dass Eigenkapital prinzipiell vor Fremdkapital zu verwenden ist. Im Zusammenhang mit den Bereitstellungszinsen ist dieser Grundsatz für den Darlehensnehmer ungünstig. Denn im Zweifelsfall muss dieser erst noch das vorhandene Eigenkapital aufbrauchen, während bereits der nächste Darlehensteil wartet – und mit ihm der Bereitstellungszins anfällt. Bauherren sollten mit einem detaillierten Zahlungsplan in die Baufinanzierung starten, damit das Risiko doppelter Zinsbelastungen minimiert wird.

Bereitstellungszinsen bei der Anschlussfinanzierung

Die meisten Bauherrren müssen früher oder später an eine Anschlussfinanzierung denken. Außer bei Volltilgerdarlehen ist am Ende der Laufzeit noch eine Restschuld offen, die innerhalb der Laufzeit nicht getilgt wurde. Dennoch muss auch hier eine Tilgung erfolgen. Im Falle der Anschlussfinanzierung kann der Zeitpunkt recht genau fixiert werden, zu dem das ursprüngliche Darlehen ausläuft und die Anschlussfinanzierung beginnen soll. Wer hier genau plant, kann sich erstens günstige Bauzinsen für die Anschlussfinanzierung sichern und zweitens die Bereitstellungszinsen vermeiden.

Bereitstellungszinsen: Baufinanzierung und die Alternativen

Eine Immobilienfinanzierung ist nicht die einzige Möglichkeit, um das eigene Bauvorhaben zu finanzieren. Eine Alternative stellt zum Beispiel der Bausparvertrag dar. Das Problem hierbei: die lange Vorlaufzeit. Bei einem Bausparvertrag muss erst über mehrere Jahre hinweg ein Guthaben angespart werden. Das Baugeld, das dem Sparer zur Verfügung steht, setzt sich nämlich aus dem angesparten Guthaben und einem Darlehen zusammen. Obwohl der Bausparvertrag auch ein Darlehen umfasst, fallen für dieses keine Bereitstellungszinsen an. Aufgrund der langen Sparphase ist der Bausparvertrag allerdings für kurzfristige Bauvorhaben eher ungeeignet. Ein Sonderfall stellt die Sofort-Finanzierung einiger Bausparkassen dar, bei dem zu Vertragsbeginn ein Darlehen ausgezahlt wird. Erst im Anschluss daran beginnt die Sparphase. In diesem Fall werden auch hier für den Kredit Bereitstellungszinsen erhoben, wenn er nicht abgerufen wird.