Der Gedanke stand schon lange Zeit im Raum, der Mieterbund fordert sie seit Jahren: Die Mietpreisbremse. Gerade in Ballungszentren wie zum Beispiel München steigen die Mietpreise ins Unermessliche. Ein Ende nicht in Sicht. Anfänglich zögernd hat sich auch die Bundesregierung dem Thema angenommen und nun den ersten Schritt zu einer gesetzliche verankerten Mietpreisbremse gemacht.
Ziel der neuen Regelung
Seit Jahren wird deutlich, dass attraktive Großstädte wie München, Stuttgart, Hamburg ein massives Wohnungsproblem haben. Wo die Nachfrage steigt, steigt der Preis, so das Gesetze des Marktes, doch haben in den Brennpunkten die Mietkosten inzwischen jede Relation verloren. Immer mehr Menschen können sich die Mieten in den Städten nicht mehr leisten und sind gezwungen immer weiter nach draußen ins Umland zu ziehen. Diesen Trend, der ohne Reglement nicht aufzuhalten ist, will die Bundesregierung nun stoppen. Auf diese Weise soll der Preisanstieg verlangsamt werden.
Der Beschluss im Detail
Durch die Mietpreisbremse soll es nicht mehr möglich sein, Mieten beliebig festzulegen. Bisher war dies bei einem Neuvertrag möglich. Der Vermieter hatte keinerlei Verpflichtung sich an irgendwelchen anderen Preisen oder Grenzen zu orientieren. Dies führte in Städten wie München auch zu Mietpreisänderungen von bis zu 25 % bei einem Neuvertrag. Durch die Mietpreisbremse dürfen in den ausgewiesenen Gebieten neue Verträge maximal um 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ein gravierender Einschnitt, der den Preisanstieg enorm verzögern dürfte. Für welche Regionen und Städte die Mietpreisbremse gilt, werden in Zukunft die Länder festlegen. Jedes Bundesland kann dann Gebiete ausweisen, deren Mietpreissituation problematisch ist und die deshalb unter das Gesetz fallen sollen. Sollte der Gesetzesentwurf auch von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden, treten die Änderungen ab Frühjahr 2015 in Kraft.
Die Ausnahmen
Ein Problem wird mit der Bremse allerdings nicht gelöst: die allgemeine Wohnungsknappheit. Um den Wohnungsbau nicht zu beeinträchtigen wird das neue Gesetz nicht für Neubauten und aufwendig modernisierte Objekte gelten. Hier kann der Bauherr bzw. Vermieter die Mietpreise noch immer frei ansetzen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch weiterhin Bemühungen stattfinden, mehr Wohnraum zu schaffen.
Für Investoren in Ballungszentren bedeutet dies, dass sich ein Umdenken lohnen kann. Anstatt neue Immobilien zu kaufen, kann es lohnender sein, neue zu bauen oder bereits bestehende zu modernisieren. So kann man die Mietpreisbremse umgehen. Die Finanzierungsart ändert sich dabei nicht: Bau- und Immobilienfinanzierungen können auch für Modernisierungen genutzt werden. Für Baufinanzierungen sind die Konditionen noch immer günstig.