Zum 01.05.2014 trat die neue Energieeinsparverordnung 2014 in Kraft. Die bereits Anfang des Jahres angekündigten Maßnahmen zur EnEV 2014 sind damit jetzt wirksam geworden. Welche Neuerungen damit auf Immobilienbesitzer oder diejenigen, die es demnächst werden wollen, zukommt, erfahren Sie hier.
Neue EnEV 2014: ein Überblick
Die neue EnEV 2014 bestimmt den Energieverbrauch von neuen Gebäuden. Diese dürfen bestimmte Limits nicht überschreiten. Der Wert wurde um 25% der vorherigen Höchstwerte reduziert. Das Gebäude muss damit mit wesentlich weniger Energie für Strom, Heizung und Kühlung auskommen. Zudem muss die Immobilie auch besser nach außen hin gedämmt sein. Rund 20% mehr wird nun durch die neue Energieeinsparverordnung 2014 gefordert.
Bis 2015 bzw. 2016 müssen Hausbesitzer die Auflagen umsetzen. Neubauten dürfen beispielsweise ab 2016 nur noch den verringerten Energiebedarf aufweisen. Bereits ab 2015 müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Dies gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperaturkessel. Wer bereits vor 2002 in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt hat, darf auch weiterhin den alten Kessel nutzen.
Energieausweis EnEV 2014
Auch in Sachen Energieausweis gibt es Neuerungen. Seit Mai diesen Jahres müssen Hausbesitzer Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorweisen können. Ähnlich wie bei Elektrogeräten können Käufer dann einsehen, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Wer einen solchen Energieausweis nicht vorweisen kann, dem drohen Bußgelder. Auch in öffentlichen Gebäuden muss ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.
Ab sofort werden beim Energieausweis Energieeffizienzklassen angegeben, die von A+ bis H reichen. Dadurch kann der potentielle Käufer sofort sehen, wie hoch der Energieverbrauch des Gebäudes ist, ohne dass ein Gutachten erstellt werden muss. Auch in Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Werte zum Energieverbrauch jetzt genannt werden. Dazu gehören:
- Handelt es sich um einen Energiebedarfs- oder -verbrauchsausweis?
- Endenergiebedarf bzw. -verbrauch
- Wie wird das Gebäude beheizt?
- Baujahr
- Energieeffizienzklasse
Den Energieausweis selbst gibt es in zwei Formen. Zum Einen zeigt der Energieverbrauchsausweis den Energieverbrauch der letzten drei Jahre an. Der Bedarfsausweis zeigt zum Anderen konkretere Daten zum Energiebedarf der Immobilie an. Derzeit können Immobilienbesitzer entscheiden, welche Version sie möchten. Ausgenommen sind Häuser mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 01.11.1977 gebaut wurden, sowie Neubauten. Diese müssen einen Energiebedarfsausweis vorweisen.
Die Energieausweise dürfen nur von dafür qualifizierten Personen erstellt werden. Dazu gehören zum Beispiel Ingenieure, Architekten, Handwerker, Schornsteinfeger oder Heizungsbauer. Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, müssen Sie also einen entsprechenden Anbieter vor Ort finden, der diesen anfertigen lässt.
EnEV 2014: Anforderungen erhöht
Generell sind also seit 01.05.2014 die Anforderungen der Energieeinsparverordnungen gestiegen. Private Immobilienbesitzer müssen in Sachen Energieausweis jedoch erst einmal nicht aktiv werden, es sei denn, sie planen einen Hausverkauf. Dann ist es ratsam, einen Energieausweis erstellen zu lassen, da man diesen bei Bedarf vorzeigen muss. Bisher ist rechtlich noch nicht geklärt, ob auch eine nachträgliche Beantragung rechtsgültig ist, wenn der potentielle Käufer einen Nachweis fordert. Wer jedoch Wohnungen vermietet und Inserate veröffentlicht, muss einen Energieausweis besitzen.