Die deutsche Bundesregierung plant bis 2050, dass der Gebäudebestand praktisch klimaneutral ist. Um dieses durchführen zu können, müssen sowohl gewerblich als auch privat genutzte Gebäude renoviert und modernisiert werden, um den Energiestandards zu entsprechen, die die Regierung vorgibt. Das Energieeinsparungsgesetz regelt die Rahmenhandlung für die Durchführung der Energiewende. Ein Teil hiervon ist die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Hierfür hat die Bundesregierung bereits Ende 2013 Verordnungen erlassen, die am 1.5.2014 in Kraft treten. Welche das sind und was Bauherren, Immobilienbesitzer und Hauskäufer in Zukunft beachten müssen, erfahren Sie hier.
Generell soll ab 2016 der Energiebedarf bei Neubauten um 25% sinken. Dazu gibt es einige Neuregelungen, die vor allem Neubauten betreffen, aber auch bereits bestehende Immobilien. In erster Linie geht es um den Energieausweis, Heizungen und Neubauten.
Energiesparverordnung bei Neubauten
Die wichtigste Neuerung des EnEV 2014 ist, dass die Standards für einen energetischen Neubau steigen. Durchschnittlich beträgt diese 25%. Dies bedeutet, dass wesentlich strengere Vorgaben eingehalten werden müssen, was den Energieverbrauch der Immobilie angeht. Die Änderung wird allerdings erst ab 2016 durchgeführt. Dies ist ein Schritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudestandard, der ab 2021 gilt. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Neubauten diesem Standard entsprechen. Die Energieeinsparverordnung bildet hier quasi einen Zwischenschritt. Bis 2018 sollen hier genaue Vorgaben definiert werden, die dann eingehalten werden müssen.
Im Gegenzug hat die EnEV 2014 bei bereits existierenden Gebäuden keine Änderungen vorgesehen. Bereits durch die EnEV 2009 wurden hier alle Ziele definiert, zum Beispiel eine Senkung des Energiebedarfs um 30% durch Sanierungen an Fassaden, Fenstern und Dächern und den Austausch von Nachtspeicheröfen, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen, wurden jedoch nicht erneut verschärft.
Einzige Ausnahme sind Heizkessel. Hier gab es eine Neudefinierung der Standards seit dem EnEV 2009. Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen demnach ausgetauscht werden. Zuvor hatte die Regelung Heizkessel vor 1987 betroffen. Dies betrifft jedoch nicht Eigentümer von Ein- bzw. Zweifamilienhäusern, die bereits vor 2002 in der Immobilie wohnen. Brennwertkessel und Niedertemperaturheizkessel sind ebenfalls nicht betroffen. Die Verkürzung der Laufzeit dürfte jedoch in der Praxis sowieso kaum Anwendung finden, da die meisten Kessel nicht länger als 25 Jahre in Betrieb sind.
Energieausweis
Der Energieausweis wurde bereits vor einigen Jahren eingeführt. Auf ihm sind alle wichtigen Daten einer Immobilie vermerkt und damit anzeigt, wie hoch der Energieverbrauch eines Gebäudes ist. Ab Inkrafttreten der Verordnung im Mai werden Energieeffizienzklassen definiert. Diese reichen von A+ und H und zeigen an, wie sparsam ein Gebäude in Hinblick auf Energie ist. Neue Energieausweise müssen mit den Klassen versehen werden.
Die energetischen Eckpunkte müssen zudem auch in Immobilienanzeigen vermerkt sein und das sowohl bei Verkauf als auch Vermietung. Zudem muss der Energieausweis bei Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden. Öffentlich genutzte Gebäude wie Hotels, Kaufhäuser oder Restaurants müssen ihren Energieausweis zudem öffentlich aushängen.
Fazit: EnEV verschärft Regelungen ab 2014
Hausbesitzer bzw. Personen, die in den kommenden Jahren einen Hauskauf planen, sollten sich bereits jetzt mit der Energieeinsparverordnung vertraut machen und genau auf die Neuregelungen achten. Zwar sind diese generell strenger geworden, doch durch den Energieausweis haben Käufer nun die Möglichkeit, sofort die Energieeffizienz eines Objektes anzusehen und zu prüfen. Hier ist der Schutz des potentiellen Kunden verbessert worden.
Eine genaue Übersicht über die neuen Aspekte des EnEV finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.