Beim Erwerb von Immobilien stellt sich oft die Frage, ob sie selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden sollen. Handelt es sich dabei aber beispielsweise um das geerbte Elternhaus, kommt erschwerend hinzu, dass jede Menge Gefühle und Erinnerungen an dem Haus hängen. Für viele ist eine solche Immobilie mit Kindheitserinnerungen verknüpft; dadurch wird es undenkbar, sie zu verkaufen.
Interessenkonflikt im Umgang mit Immobilien
In Deutschland werden jährlich hunderttausende Immobilien vererbt, dabei handelt es sich meist um Einfamilienhäuser. Drei von vier Erben ziehen jedoch nicht selbst ein, sondern verkaufen oder vermieten die Immobilie früher oder später.
Dass so viele Menschen nicht zurück in das Haus ihrer Kindheit ziehen wollen, hat in den meisten Fällen nachvollziehbare Gründe. Die sind jedoch nicht immer rationaler Natur.
Das eigene Elternhaus ist immer mit Erinnerungen verbunden, guten und schlechten. Im Elternhaus werden Kinder fürs Leben geprägt, u.a. dadurch, in welchem Umfeld sich das Haus befindet, wie groß es ist usw.
Ein Grund dafür, nicht wieder in das Elternhaus zu ziehen, ist daneben oft, dass die Immobilie meist weit vom Wohnort der Erben entfernt sind.
Die Angelegenheit verkompliziert sich außerdem, wenn mehrere Erben sich einigen müssen.
Alleinerben haben’s leichter
Das gilt auch und vor allem, wenn Immobilien geerbt werden.
Das Elternhaus unter den Geschwistern aufzuteilen, ist zwar möglich, aber selten praktikabel. Am gängigsten ist als Lösung, das Erbe zu verkaufen und den Erlös aufzuteilen. Oft können sich aber nicht alle Erben leichten Herzens von dem Haus trennen, weil so viele Erinnerungen daran hängen. Wenn die Bindung zu dem Haus so groß ist, besteht auch die Möglichkeit, die Geschwister auszuzahlen, wobei das Haus als Sicherheit dienen kann. Dazu muss aber zunächst der Verkehrswert errechnet werden, womit ausschließlich anerkannte Sachverständige betraut werden sollten.
Wenn sich die Erben nicht auf eine dieser Optionen einigen können, gibt es eine weitere, nämlich das Elternhaus zu vermieten.
Der sentimentale Wert ist nicht zu unterschätzen
Das vererbte Haus ist oft schon seit Generationen im Familienbesitz und für viele Erben sind die liebevollen Kindheitserinnerungen deswegen ein guter Grund, das Haus nicht zu verkaufen oder zu vermieten.
Ist das der Fall, sind häufig Sanierungsarbeiten notwendig, die ebenfalls finanziert und gegebenenfalls unter der Erben aufgeteilt werden müssen.
Sollten Sie sich der Einfachheit halber aber doch dafür entscheiden, die geerbte Immobilie zu verkaufen, steht Ihnen unser Bauzinsen Vergleich zur Verfügung, um die aktuellen Bauzinsen optimal nutzen zu können.