Die Eigenbedarfskündigung ist die häufigste Kündigungsform von Seiten des Vermieters in Deutschland. Nicht selten trifft diese Mieter, die seit Jahren oder Jahrzehnten in der Wohnung wohnen, völlig unvorbereitet. Oft ist ein Auszug unvermeidlich. Mieter können die Kündigung wegen Eigenbedarf aber auch als Chance nutzen, sich eine neue, schönere Wohnung zu suchen oder diese als Startschuss für die eigenen Vier-Wände nutzen. Ein Blick auf aktuelle Bauzinsen und die derzeit gültigen Immobilienpreise und Finanzierungskosten schadet nicht.
Kündigung bei Eigenbedarf überhaupt rechtens?
Bevor man anfängt die Kisten zu packen, sollte man prüfen, ob die Kündigung wegen Eigenbedarf überhaupt rechtens ist. Nicht umsonst kommt es gerade bei diesem Kündigungsgrund besonders oft zu Rechtsstreitigkeiten. Auch wenn jüngere Gerichtsurteile das Recht der Vermieter zu diesem Thema gestärkt haben, müssen dennoch einige Klauseln eingehalten werden, um eine Eigenbedarfskündigung durchsetzen zu können.
Kündigung: Eigenbedarf muss begründet sein
Das Wort Eigenbedarf liefert bereits einen wichtigen Hinweis auf eine der Klauseln – der Wortteil „Bedarf“ ist entscheidend. Der alleinige Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst zu nutzen, genügt nicht, es muss ein konkreter Bedarf bestehen. Das bedeutet, dass im Kündigungsschreiben nicht nur der Eigenbedarf angemeldet werden muss, sondern es muss begründet werden warum ausgerechnet diese Wohnung diesen Bedarf erfüllen kann. Ein solcher Grund kann sein, dass die Wohnung zum Beispiel altersgerecht modernisiert ist.
Eigenbedarfskündigung nur für nahe Verwandte
Außerdem muss im Schreiben angegeben werden, für wen die Wohnung geräumt werden soll, also ob für den Vermieter selbst oder einen Verwandten. Gekündigt werden kann nur zugunsten von nahen Verwandten. Also zum Beispiel Geschwister oder Kinder. Entferntere Verwandte wie Onkel, Tanten, Cousins zählen nicht zu diesem nahen Kreis. Eine Ausnahme bilden nicht verwandte Personen die zum Haushalt gehören wie eingetragene Lebenspartner, Haushaltshilfen oder Pflegepersonal.
Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung
Natürlich müssen auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf Fristen eingehalten werden. In erster Linie gelten hier die allgemeinen Kündigungsfristen die im Mietvertrag festgehalten sind. Darüber hinaus muss der Vermieter seinen Terminwunsch für die Kündigung begründen.
Nutzung muss erfüllt werden
Leider kommt es immer wieder vor, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur vorgeschoben wird, um dann die Wohnung zu einem teureren Preis weiter zu vermieten. Dies ist allerdings nicht rechtens! Die gekündigte Wohnung muss von der in der Kündigung genannten Person auch bezogen werden. Die Länge ist dabei nicht festgesetzt. So ist es durchaus erlaubt, die Wohnung für studierende Kinder frei zu machen und nach dem Studium wieder zu vermieten. Sollte deutlich werden, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war, kann der Ex-Mieter auf Schadensersatz klagen.
Eigenbedarfskündigung genau prüfen
Da bei der Kündigung wegen Eigenbedarf zahlreiche Formalitäten eingehalten werden müssen, lohnt es sich in jedem Fall beim Kündigungsschreiben ganz genau hinzusehen. Jeder Fehler kann dazu führen, dass die Kündigung ungültig ist! Im Zweifel kann man einen Anwalt hinzuziehen und mit ihm abwägen ob sich ein Einspruch lohnt. Auch der Mieterschutzbund unterstützt Mieter in solchen Fällen.
Alternative: Immobilienbesitzer statt Mieter werden
Ob als unmittelbarer Folge auf eine Eigenbedarfskündigung oder um sich generell aus der Abhängigkeit von Vermietern zu lösen – eine eigene Immobilie kann durchaus als Alternative zur Mietwohnung gesehen werden. Nicht umsonst stehen die eigenen vier Wände bei den Wünschen der Deutschen noch immer hoch im Kurs.
Generell sollte man aber bedenken, dass insbesondere Bauprojekte eine gewisse Planungs- und Ausführungszeit benötigen. Auch ein passendes Kaufobjekt ist unter Umständen nicht schnell zu finden. Wer den Plan hegt das Mieterdasein hinter sich zu lassen, sollte also frühzeitig mit der Planung beginnen und nicht erst wenn eine Kündigung durch den Vermieter ins Haus flattert. Dabei sollte man vor allem bei der Auswahl der passenden Baufinanzierung genügend Zeit aufwenden um ein optimales Angebot zu finden.