Ein eigenes Heim ist der Wunschtraum vieler Deutscher. Aber nicht alle wollen sich den Stress, der mit einem Hausbau verbunden ist, antun. Viele machen es sich daher leicht und kaufen eine bereits bestehende und (fast) einzugsfertige Immobilie. Der Aufwand für ein eigenes Zuhause wird dadurch erleichtert, allerdings gibt es auch einiges zu beachten beim Hauskauf – Nebenkosten sind dafür ein wichtiger Aspekt. Zwar unterscheiden sich die Nebenkosten beim Hauskauf in einigen entscheidenden Punkten von den Nebenkosten beim Hausbau, dennoch sollte man auch diese nicht vernachlässigen. Es ist besser wenn man die Kaufnebenkosten bereits bei der Finanzierungsplanung einberechnet.
Kaufnebenkosten bei Häusern und Wohnungen – was ist das?
Nebenkosten Immobilienkauf Übersicht: | |
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Maklercourtage | 3 – 6 % des Kaufpreises |
Notargebühren (in Gebührenordnung geregelt) | 1 – 1,5 % des Kaufpreises |
Grundbucheinträge | ca. 0,5 % des Kaufpreises |
Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland) | 3,5 – 6 % des (Grundstück-)Kaufpreises |
Wer auf der Suche nach einem neuen Zuhause ist, achtet in erster Linie auf den Kaufpreis der Immobilie, wenn es um die passende Finanzierung geht. Zu diesem Betrag müssen weitere Posten gezählt werden, möchte man ein Haus oder eine Wohnung kaufen. Nebenkosten ist der gebräuchliche Ausdruck dafür. Gemeint sind damit zusätzliche Kostenpunkte, die abseits des reinen Kaufpreises entstehen. Meist im Zusammenhang mit den Kaufformalitäten. Welche Nebenkosten beim Immobilienkauf entstehen können, zeigt die folgende Aufstellung.
Nebenkosten Haus- und Wohnungskauf
Egal welcher Art das Eigenheim sein soll, wer nicht selbst bauen möchte, kauft. Um auf alle anfallenden Nebenkosten beim Hauskauf oder dem Erwerb einer Eigentumswohnung vorbereitet zu sein, sollte man folgende Punkte beachten:
Maklergebühren
Die meisten Häuser und Wohnungen werden via Makler vermittelt. Dafür fällt eine Maklercourtage an. Zwar wurde vor Kurzem das Bestellerprinzip für Makler eingeführt, dies gilt allerdings nicht für Immobilienkäufe sondern nur für Vermietungen. Nach wie vor muss bei einem Kauf der Käufer eine Provision an den Makler zahlen. Die Maklergebühr unterliegt keinen festen Regelungen, auch wenn es Verbandsempfehlungen gibt. Sie richtet sich immer prozentual nach dem Kaufpreis. Der genaue Wert sollte vor Inanspruchnahme des Maklers bekannt sein und schriftlich festgehalten werden.
Notarkosten
Der Notar kommt gleich mehrfach zum Einsatz bei einem Immobilienkauf. Die Kosten richten sich jeweils nach einer Gebührentabelle, können also bereits vorab ermittelt werden und in die Nebenkosten beim Hauskauf einberechnet werden. Folgende drei Punkte werden vom Notar beglaubigt bzw. ausgeführt.
- Beurkundung des Kaufvertrags
- Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch
- Eintragung der Grundschuld (bei Darlehensnehmern)
Die Notargebühren richten sich zudem nach dem Wert des Kaufobjekts. Neben öffentlich einsehbaren Gebührentabellen, bieten auch viele Nebenkostenrechner für den Hauskauf die Möglichkeit, die genauen Kosten zu berechnen.
Grundbucheinträge
Nicht nur der Notar bittet zur Kasse für die notwendigen bürokratischen Formalitäten, auch das Grundbuchamt erhebt Gebühren. Auch diese sind genau geregelt und können bereits vorab kalkuliert werden. Notwendige Eintragungen sind zum einen der Grundstücks- und Immobilienerwerb und zum anderen die Grundschuldabtretung an die Bank, falls ein Darlehen zur Finanzierung aufgenommen wurde.
Grunderwerbsteuer
Neben den Einträgen ins Grundbuch, muss auch eine Steuer für den erworbenen Grund gezahlt werden. Die Grunderwerbsteuer wird auf Länderebene erhoben und unterscheidet sich daher von Bundesland zu Bundesland. Welcher Steuersatz für das gewünschte Objekt gilt, richtet sich nach dem Standort der Immobilie und kann jederzeit beim zuständigen Finanzamt erfragt werden.
Optionale Nebenkosten Hauskauf
Neben den bereits genannten Nebenkosten beim Immobilienkauf, können auch noch weitere Kostenpunkte entstehen. Die folgenden Hauskauf Nebenkosten werden nicht bei jedem Immobilienerwerb fällig. Dennoch sollte vorab erwogen werden, ob eine Chance besteht, dass diese optionalen Kosten zum tragen kommen und wie diese gegebenenfalls finanziert werden.
Gutachter-Honorar
In welchem Zustand sich ein Gebäude befindet und ob der Preis angemessen ist, können die wenigsten Menschen treffend beurteilen. Wer unsicher ist oder das Risiko eines Fehlkaufs mindern möchte, kann einen unabhängigen Sachverständigen engagieren und ein Gutachten erstellen lassen. Dieser Service kostet natürlich, kann aber Geld sparen, wenn man von einem überteuerten Objekt Abstand nimmt oder teure Nachfolgekosten aufgrund (versteckter) Baumängel umgehen kann. Die Preise für Architekten und Ingenieure, die solche Gutachten als unabhängige Sachverständige erstellen, richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Finanzierungsnebenkosten
Neben den Zinszahlungen können bei einer Wohnungs- oder Hausfinanzierung auch noch weitere Kosten entstehen. Sollte das zugewiesene Darlehen nicht sofort in Anspruch genommen werden, weil es zum Beispiel zu Verzögerungen beim Verkauf gibt, kann es sein, dass Bereitstellungszinsen erhoben werden. Auch Kontoführungsgebühren können erhoben werden. Wer solche Nebenkosten beim Darlehen vermeiden möchte, sollte bereits bei der Wahl des Finanzierungspartners genau aufpassen, ob, wann und in welcher Höhe Zusatzgebühren anfallen können.
Modernisierungen und Umbauten
Je nachdem in welchem Zustand sich das zukünftige Eigenheim befindet, kann es notwendig sein, noch weiter Umbauten oder Modernisierungen am Objekt vorzunehmen. Vor allem Menschen, die eine Immobilie als Altersvorsorge und (späteren) Altersruhesitz nutzen möchten, müssen entsprechend Umbauten einplanen. Wenn bereits bei Kauf der Immobilie klar ist, dass für solche Arbeiten noch Kapital benötigt wird, kann dies bei der Baufinanzierung bereits berücksichtigt werden.
Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
Wer eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus oder ein Reihenhaus kauft, dem gehören nie alle Bestandteile der Immobilie. Denn er erhält nicht nur Sondereigentum – dazu zählt alles, was dem Besitzer alleinig gehört – sondern immer auch Gemeinschaftseigentum. Dabei handelt es sich um gemeinschaftlich genutzte Anlagen und Einrichtungen wie beispielsweise ein Treppenhaus, ein Innenhof oder auch ein gemeinschaftlicher Parkplatz. Häufig wird übersehen, dass man als Käufer gesetzlich verpflichtet ist, die Kosten für Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums anteilig zu tragen. Was genau zum Geimenschaftseigentum zählt, steht in der sogenannten Teilungserklärung des Kaufvertrages. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man diese vor Vertragsabschluss sorgfältig lesen.
Bei Wohnungs- und Hauskauf: Nebenkosten-Rechner nutzen
Es bietet sich an, mit einem Nebenkostenrechner den Hauskauf und seinen Immobilienkredit effektiv zu planen. Zwar sind einige Posten, wie die Vermittlungsprovision des Maklers, erst bei konkreten Angeboten exakt zu berechnen, dennoch kann man sich bereits vorab informieren, wie viel beim realisierten Kauf ungefähr an Nebenkosten für den Immobilienkauf fällig werden. Sobald ein geeignetes Objekt gefunden ist, also Standort, Kaufpreis und Maklerprovision bekannt sind, kann mit solchen Rechnern in der Regel sehr genau der zu erwartende Nebenkosten-Betrag ermittelt werden. Allerdings berücksichtigen Nebenkosten Rechner nicht die optionalen Nebenkosten.
Nebenkosten Hauskauf: Finanzierung genau kalkulieren
Hat man möglichst genau die Hauskauf Nebenkosten ermittelt, kann man die Finanzierung anpassen. Die insgesamt benötigte Summe für den Wohnungs- oder Hauskauf übersteigt den reinen Kaufpreis spürbar. Wer keine Eigenkapital-Reserven hat, die noch nicht in die Finanzierung des neuen Heims eingeflossen sind, muss diese zusätzlichen Kosten dann in der Immobilienfinanzierung berücksichtigen. Dazu wird einfach die Nettodarlehenssumme erhöht. So kann man sich die günstigen Zinsen einer Baufinanzierung sichern und muss nicht auf einen oft teureren Ratenkredit oder eine Nachfinanzierung ausweichen.