Wichtiges zur Restschuldversicherung:
Kreditnehmer müssen besonders bei Baudarlehen langfristig planen, denn ein Baukredit ist meist eine finanzielle Verpflichtung, die sich über sehr viele Jahre erstreckt. Komplikationen wie eine schwere Krankheit oder gar der Tod des Darlehensnehmers können zur Zahlungsunfähigeit und schlimmstenfalls zur Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie führen. Viele Kreditinstitute bieten ihren Kunden daher eine sogenannte Restschuldversicherung an. Doch ist eine solche Kreditabsicherung wirklich sinnvoll? Und was sollten Kreditnehmer vor Versicherungsabschluss wissen?
Was ist eine Restschuldversicherung?
Eine Restschuldversicherung ist eine sogenannte Risikoversicherung. Mit einer Restschuldversicherung, häufig auch Ratenschutz- oder Restkreditversicherung genannt, können sich Kreditnehmer gegen finanzielle Folgen von beispielsweise Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Todesfall während der Kreditlaufzeit absichern. Das Prinzip: Wird ein Kreditnehmer unverschuldet zahlungsunfähig, übernimmt die Restschuldversicherung (vorübergehend und) unter bestimmten Voraussetzungen die Tilgung der Restschuld, das heißt des noch ausstehenden Kreditbetrags. Da ein Immobilienkredit in der Regel sehr hoch ist, kommt die Restkreditversicherung insbesondere in der Baufinanzierung häufig vor.
Die foglende Grafik verdeutlicht das Prinzip einer Restschuldversicherung:

Kreditinstitute sichern sich gegen Forderungsausfälle ab
Hohe Kredite wie ein Baudarlehen bergen für Kreditgeber meist ein größeres Ausfallrisiko als ein herkömmlicher, niedriger Ratenkredit. Eine Restschuldversicherung ist für Geldgeber daher eine gern gesehene, zusätzliche Sicherheit. Denn wird der Kunde zum Beispiel durch einen Unfall (unverschuldet) berufsunfähig, springt die Versicherung ein und tilgt die restliche Kreditschuld. Manche Kreditinstitute machen eine Restschuldversicherung daher auch zur Pflicht bei der Baukreditvergabe – häufiger ist diese jedoch optional. Kreditnehmer sollten bei Angeboten, die eine Restschuldversicherung zur Pflicht machen, vergleichen und prüfen, ob sie ein gleichwertiges Angebot auch ohne Restschuldversicherung erhalten. Außerdem bieten die Restschuldversicherungen, die nur in Kombination mit einem Kredit vergeben werden, häufig nicht die besten Konditionen.
Leistungen einer Restschuldversicherung
Je nach Anbieter und Tarif variieren die Leistungen einer Restschuldversicherung. Üblich sind jedoch:
- Todesfall: Der Versicherer zahlt in der Regel die Restschuld.
- Arbeitslosigkeit: Die fälligen, meist monatlichen Raten werden (für einen begrenzten Zeitraum) übernommen.
- Berufsunfähigkeit: Der Versicherer zahlt die Raten (vorübergehend) bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.
Je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis können sich Kreditnehmer gegen ein einzelnes oder mehrere Risiken absichern. Viele Kreditnehmer möchten vor allem ihre Familie im Todesfall vor finanziellen Sorgen schützen und wählen daher einen Tarif, der den Todesfall des Kreditnehmers absichert. Wer sich umfassender schützen möchte, sollte beachten, dass Versicherer Leistungen bei Berufsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit meist nur für einen begrenzten Zeitraum zahlen und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die in den Vertragsbedingungen aufgeführt sind. Viele Anbieter begrenzen die Übernahme der Ratenkredite bei Arbeitslosigkeit zum Beispiel auf 12 Monate.
Häufige Ausschlusskriterien beachten
Für jedes Versicherungsprodukt formulieren Versicherer Umstände, die Leistungsansprüche von vornherein ausschließen. Es ist daher wichtig, die häufigsten Ausschlusskriterien zu kennen und den Leistungsumfang eines Tarifs vor Abschluss genau zu prüfen.

Fragen schriftlich beantworten lassen
Bei Fragen zu den Ausschlusskriterien sollten Versicherte immer direkt beim Versicherer nachhaken und sich die Antworten am besten schriftlich zukommen lassen. Nur so kann sich der Versicherte im Streitfall auf die Auskunft des Versicherers berufen.
Beispielfall (Vor-)Erkrankungen
In der Regel findet bei Abschluss einer Restschuldversicherung keine Gesundheitsprüfung statt wie dies beispielsweise bei einer Risikolebensversicherung üblich ist. Allerdings formulieren Versicherer häufig umfassende Ausschlusskriterien in Bezug auf (Vor-)Erkrankungen als Ursache für Leistungsansprüche. Keine Leistungen erhalten Versicherte,
- wenn eine Vorerkrankung bei Versicherungsabschluss bereits bekannt war
- wenn sich der Versicherte für eine Erkrankung in den letzten 12 Monaten beraten oder behandeln ließ
- und wenn eine Erkrankung, die zur Zahlungsunfähigkeit führt in einem kausalen Zusammenhang zu einer Vorerkrankung steht.
Versicherer beziehen sich häufig auf „den kausalen Zusammenhang“, wenn sie Leistungen ablehnen. Die Beweislast obliegt dann dem Versicherten. Darüber hinaus schließen manche Versicherer auch einzelne Erkrankungen als Ursache für Leistungsansprüche aus, wie beispielsweise Herz- und Kreislaufbeschwerden, Erkrankungen der Verdauungsorgane oder der Wirbelsäule.
Beispielfall Arbeitslosigkeit
Prinzipiell gilt: Die Versicherung springt nur dann ein, wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet eintritt. Wer selbst kündigt oder durch Fehlverhalten eine Kündigung herbeiführt, wird meist keine Leistungen erhalten. Außerdem zahlt eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit nur für einen begrenzten Zeitraum, meist ein Kalenderjahr.
Der Versicherungsschutz besteht außerdem erst nach Ablauf einer Wartezeit, die häufig zwischen 3 bis 6 Monaten liegt und ab Vertragsabschluss gilt. Der Versicherte kann somit nicht direkt nach Vertragsabschluss Leistungen in Anspruch nehmen. Manche Anbieter sehen von Wartezeiten ab oder wenden diese zum Beispiel bei Todesfällen nicht an. Darüber hinaus muss in der Regel ein bestimmter Zeitraum zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und Erhalt von Leistungen liegen, der sogenannten Karenzzeit. Wer beispielsweise unverschuldet arbeitslos wird, erhält erst nach einigen Monaten Leistungen. Je nach Anbieter variiert die Länge der Karenzzeit. Häufig liegt diese zwischen 6 Wochen und 3 Monaten. Außerdem gilt zu beachten: Arbeitslosigkeit als Folge eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist meist nicht versichert.
Was kostet eine Restschuldversicherung?

Mit dem Barwert Angebote vergleichen
Eine wichtige Orientierungshilfe beim Preisvergleich bietet der sogenannte Barwert. Dieser gibt an, wie viel Geld der Versicherte bei Vertragsabschluss als Einmalbetrag zahlen muss. Dabei gilt: Je höher der Barwert, umso teurer ist das Angebot.
Es ist nicht möglich, pauschal zu beantworten, wie viel eine Restschuldversicherung kostet. Denn die Prämien für eine Restschuldversicherung sind abhängig von
- dem Alter der versicherten Person
- der Kredithöhe und -laufzeit
- des Versicherungsumfanges
- und ganz wichtig: dem Anbieter. Die Preise der Banken und Versicherungsunternehmen variieren mitunter sehr stark.
Der Kreditnehmer muss die Versicherungsgebühren in der Regel als Einmalbetrag im Voraus zahlen. Die Restschuldversicherung wird in diesen Fällen über das Darlehen mitfinanziert – ein für den Kreditnehmer meist nachteiliges Zahlungsverfahren. Denn auf diese Weise fallen auch auf die Versicherungsbeiträge Zinsen an. Die Folge: Der Effektivzins des Kredits erhöht sich und der Kreditnehmer zahlt am Ende mehr als ursprünglich angenommen. Bei vielen Angeboten lohnt sich der Abschluss dann häufig nicht, da die Kosten für die Restschuldversicherung den Kredit sehr verteuern. Es gibt jedoch Anbieter, die die Versicherungsbeiträge nicht in die Darlehenssumme einrechnen. Es lohnt sich daher, mehrere Angebote von Banken und Versicherungsunternehmen zu vergleichen.
Alternative zur Restschuldversicherung
Mit einer Restschuldversicherung möchten viele Kreditnehmer vor allem eines: die Familie im Todesfall schützen. Eine Restschuldversicherung kann bei einem Baukredit ein sinnvoller Schutz sein, wenn der Kreditnehmer gleichzeitig Hauptverdiener ist und die Familie im Todesfall die Raten nicht stemmen könnte. Allerdings gilt es, die Ausschlusskriterien der jeweiligen Police sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, ob der Leistungsumfang wirklich dem eigenen Sicherheitsbedürfnis entspricht. Außerdem sollten sich Kreditnehmer auch über Alternativen informieren, die möglicherweise bereits ausreichenden Schutz bieten. Zur Kreditabsicherung im Todesfall eignet sich beispielsweise auch eine klassische Risikolebensversicherung. Tritt der Ernstfall ein und verstirbt der Kreditnehmer, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme und sind vor Zwangsversteigerung geschützt.