
Solarstrom Einspeisevergütung: Preisentwicklung
Die Bundesnetzagentur legt die Preise fest, die Solaranlagenbesitzer bekommen, die den produzierten Strom ins Stromnetz einspeisen. Während Besitzer einer Solarstromanlage im März noch 24,43 Cent pro Kilowattstunde erhielten, waren es im August nur noch 18,73. In diesem Monat sind es 18,54 Cent. Für Oktober sind 18,36 Cent zu erwarten. Die Preise gelten jedoch nur für diejenigen, die im jeweiligen Monat neu mit ihrer Anlage ans Netz gehen. Dann garantiert der Stromanbieter für 20 Jahre lang den festen Kilowattstundenpreis.
So funktioniert die Solarstrom Vergütung
Beim Solarstrom wird ein Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt. Eine durchschnittliche Solarstromanlage hat eine Leistung von mehr als 7 Kilowatt. Einen Großteil dieser Leistung kann der Nutzer ins öffentliche Stromnetz einspeisen lassen. Neu ist seit April, dass Solaranlagenbesitzer kein Geld mehr erhalten, wenn sie den Strom selbst nutzen.
Jeden Monat legt die Bundesnetzagentur fest, wie hoch die Vergütung für neue Solaranlagen sind. Besitzer einer Solaranlage erhalten dann 20 Jahre fest ihre Solarstromvergütung für jede Kilowattstunde, die ins Stromnetz fließt.
Solarstrom finanzieren
Trotz sinkender Solarstrom Vergütung lohnt sich eine Photovoltaikanlage dennoch, so Stiftung Warentest. Dank günstiger Kredite der KfW, die entweder direkt bei der Förderanstalt oder bei Banken beantragt werden können, sind die Schulden meist innerhalb von zehn Jahren abgezahlt. Danach macht man meist Gewinn. Zudem fließt bis dahin regelmäßig das Einkommen durch die Solarstrom Einspeisevergütung auf das Konto des Besitzers. Im Beispielfall der Stiftung Warentest konnte sich der Besitzer der Solaranlage 3,08% Rendite sichern. Die Rendite hängt vom Preis der Solarstromanlage, den Zinsen für den Kredit, von der Qualität der Anlage und vom Wetter ab. Bei Anlagen mit hoher Leistung (bis zu 1.000 kWh) kann die Rendite sogar auf bis über 8,00% ansteigen.
Was man sonst noch beachten sollte
Wer mit seiner Solarstromanlage nicht mehr als 17.500 Euro verdient, zählt als Kleinunternehmer. Wer sich dann als Unternehmer anmeldet, kann sich die Mehrwertsteuer für die Solaranlage zurückholen. Jedoch sollten Sie auch ausrechnen, ob es sich nicht eher lohnt, sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückzuholen. Zudem muss eine Einkommensteuererklärung für die Solaranlage angefertigt werden.
Außerdem sollten Sie sich überlegen, eine Photovoltaikversicherung abzuschließen. Damit kann man die Anlage gegen Sturmschäden, aber auch Diebstahl und Vandalismus absichern. Eventuell kann auch die Haftpflichtversicherung erweitert werden.
Tipp: Mit dem Solarstrom Rechner von Stiftung Warentest können Sie Kosten und Rendite für die Solaranlage ausrechnen.
Quelle: Stiftung Warentest Finanztest 09/2012