Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung

Informiert man sich zum Thema Baufinanzierungen taucht immer wieder der Begriff der Vorfälligkeitsentschädigung auf. Auch wenn diese mit der vorzeitigen Kündigung einer Baufinanzierung zusammen hängt, ist es dennoch sinnvoll sich bereits vor Vertragsabschluss über die Konditionen und die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu informieren.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Möchte ein Darlehensnehmer vor Ablauf der Laufzeit aus seinem Darlehensvertrag aussteigen, hat der Darlehensgeber das Recht eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Bei Darlehensaufnahme plant die Bank mit den zu erwartenden Einnahmen aus Zins und Tilgung der Monatsraten. Wird das Darlehen vorzeitig gekündigt, entgehen dem Darlehensgeber diese geplanten Zinseinnahmen. Daher wird ein vorher festgelegter Betrag als Ausgleich erhoben.

Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Da diese Ausgleichszahlung oft prozentual zur Darlehenssumme angegeben wird, spricht man auch von Vorfälligkeitszinsen. Berechnen kann man diese zumindest annäherungsweise mit einem Vorfälligkeitszinsen Rechner. Wichtig zu beachten ist, dass man in diesem Fall nicht mit der gesamten Laufzeit des Darlehens rechnet, sondern nur mit der Restlaufzeit. Schließlich entgehen dem Kreditinstitut nur für die verbleibende Laufzeit Zinseinnahmen und nur für diese kann eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben werden.

Schwierigkeiten ergeben sich dabei aus den möglichen Sondertilgungen. Sind diese im Vertrag festgehalten, müssen diese auch in die Berechnungen aufgenommen werden. Außerdem ist es der Bank gestattet, im Falle einer vorzeitigen Kündigung für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Wie hoch diese ist und ob sie überhaupt erhoben wird ist anbieterabhängig.

Es erfordert also die Beachtung einiger wichtiger Faktoren, wenn man die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen möchte. Falls man aufgrund der günstigen aktuellen Bauzinsen das Darlehen umschulden möchte, sollte man unbedingt darauf achten, dass die Zinsersparnis bei der neuen Baufinanzierung nicht durch die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung aufgezehrt wird.

Kündigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Es gibt auch eine Möglichkeit das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, obwohl die Laufzeit noch nicht beendet ist. Und zwar dann, wenn das Darlehen bereits zehn Jahre lang besteht. In diesem Fall gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes Sonderkündigungsrecht. Ist also das Baudarlehen älter als zehn Jahre, kann man das Darlehen innerhalb der im Vertrag festgeschriebenen Kündigungsfristen kündigen ohne sich vor den Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung fürchten zu müssen.

Kein Recht auf vorzeitige Kündigung

Generell haben Banken während der Laufzeit das Recht, eine vorzeitige Kündigung des Darlehens abzulehnen. Wer also einfach nur seine Immobilienfinanzierung zu einem günstigeren Anbieter umschulden möchte, kann unter Umständen Pech haben. Eine Ausnahme betrifft die Laufzeit, wenn das Baudarlehen länger als zehn Jahre besteht greift die gesetzliche Sonderkündigunsgfrist.

Ein weiterer Sonderkündigungspunkt ist der Verkauf der finanzierten Immobilie. Auch in diesem Fall kann man ein Darlehen vorzeitig kündigen. Es wird aber auch eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf fällig. Nur das Kündigungsrecht wird gewährt, die Entschädigung ist von der Sonderregelung nicht betroffen. Der Bundesgerichtshof hat in Einzelfällen auch noch weitere vorzeitige Kündigungen für rechtens erklärt, eine allgemein gültige Handhabung lässt sich daraus aber nicht ableiten.

Alle Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung genau berechnen

Die Gründe warum man ein Darlehen kündigen möchte können sehr unterschiedlich sein. Ob es günstigere Zinsangebote sind oder die persönliche Situation eine Umstrukturierung erfordert, in jedem Fall sollte man vorab genau die Kosten berechnen. Schnell schrumpfen vermeintliche Sparmöglichkeiten, wenn man die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung gegenüberstellt. Bleibt keine Wahl, etwa bei einem Hausverkauf, sollte man die zusätzlichen Kosten mit einplanen.