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Ein eigenes Haus zu bauen ermöglicht den Bauherren viel Spielraum: Von einer offenen Küche über eine Wendeltreppe bis hin zum eigenen Waschraum, den Wünschen der späteren Hausbesitzer sind im Grunde keine Grenzen gesetzt. Derartige Vorhaben gelingen nicht ohne Weiteres und sind mit viel Arbeit verbunden. Gern wird dann Unterstützung aus dem Freundeskreis oder der Familie miteinbezogen, die Baukenntnisse mitbringen. Sobald diese auf dem Bau mitanpacken gelten sie als sogenannte Bauhelfer. Doch was passiert, wenn diesen etwas auf der eigenen Baustelle zustößt?
Wozu wird eine Bauhelferversicherung benötigt?
Egal wie vorsichtig man ist, auf einer Baustelle ist die Gefahr sich eine Verletzung zuzufügen extrem groß. Ein eingetretener Nagel, Sägespäne im Auge oder ein gebrochener Finger zählen hier zu den kleineren Verletzungen. Ebenso schnell kann es passieren, dass einer der Bauhelfer vom Dach stürzt, sich ins Bein sägt oder ihm ein Ziegelstein auf den Kopf fällt. Was also tun, wenn der Geschädigte für den Rest seines Lebens unter den Folgen eines Unfalls zu leiden hat?
Mit den Leistungen der Unfallversicherung Bauhelfer absichern
Im besten Fall haben die betroffenen Hausherren eine Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen. Denn die Haftung für derartige Schäden liegt als Baustellenbesitzer bei ihnen. Gerade Personenschäden können schnell die Millionenhöhe erreichen und zwar dann, wenn der Betroffene neben den Krankenhauskosten noch ein Leben lang auf Medikamente oder eine Gehhilfe angewiesen ist und nicht mehr arbeiten kann. Wurde eine Bauhelferversicherung abgeschlossen, übernimmt sie in der Regel die Kosten für:
- Personenschäden: Wird ein Bauhelfer verletzt, trägt die Versicherung die anfallenden Arzt- sowie Behandlungskosten.
- Bergungen: Eine Person fällt in einen Schacht und muss geborgen werden. Oder jemand ist so schwer verletzt, dass ein Hubschrauber benötigt wird.
- Invalidität: Wird einer der Bauhelfer durch einen Unfall auf der Baustelle invalide, kommt die Bauhelfer-Unfallversicherung für die Folgekosten auf.
- Todesfall: Die meisten Bauhelferversicherungen schließen für den Todesfall eine bestimmte Versicherungssumme mit ein, beispielsweise 15.000 Euro.
Unterscheidung: Gefälligkeitsdienst oder zu versichernde Tätigkeit?
Für Bauherren ist es wichtig zu unterscheiden ob es sich bei der Unterstützung, die sie auf ihrer Baustelle erhalten, um Gefälligkeitsleistungen oder arbeitsrechtliche Tätigkeiten handelt. Leistungen, die einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachkommen, sind in der Regel über die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung geschützt – allerdings nur, wenn die betreffenden Bauherren diese auch bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft anmelden. Sobald ein Bauhelfer über mehrere Wochen oder Monate zu geregelten Zeiten auf der Baustelle arbeitet, kann dies einer arbeitnehmerähnlichen Form entsprechen. Es ist keinesfalls notwendig, dass diese Arbeit einer 40-Stunden Woche entspricht, um anmeldepflichtig zu sein. Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten erfolgen und zieht meist einige Kosten mit sich.
Bauherren sind dazu verpflichtet der Berufsgenossenschaft einen sogenannten Eigenbaunachweis zu erbringen, in dem alle tätig gewordenen Hilfskräfte und ihre Arbeitsstunden angegeben werden müssen. Unter Gefälligkeitstätigkeiten werden Dienste von Freunden oder Verwandten auf der Baustelle verstanden, die sich klar an eine gewisse Tätigkeit binden. Beispielsweise das Verlegen von Parkett oder das Aufschütten des Grundstücks. Ein Freundschaftsdienst gilt nur dann als solcher, wenn dieser über keinen längeren Zeitraum geleistet wird. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung kommt im Ernstfall für alle Personen auf, die sich auf der Baustelle befinden und dort tätig sind. Ausschließlich gewerblich tätige Personen und die Bauherren selbst fallen nicht unter diesen Versicherungsschutz.
Was ist mit den Bauherren?
Bauherren selbst sowie Ehegatten oder Lebenspartner sind nicht über eine Unfallversicherung für Bauhelfer geschützt. Haben diese einen Unfall, kommt in der Regel die betreffende Krankenversicherung oder, falls vorhanden, die private Unfallversicherung für die Kosten auf. Möchten sich Bauherren allerdings gegen die Schadensansprüche Dritter versichern, die nicht am Bauvorhaben beteiligt sind, so können diese auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Diese kann beispielsweise nötig werden, wenn unbefugte Personen die Baustelle betreten und dort zu Schaden kommen. In solchen Fällen muss das Versicherungsunternehmen, oder nötigenfalls ein Richter, klären, ob die Haftung beim Baustellenbesitzer liegt oder nicht. Grundsätzlich reicht ein Schild mit der Aufschrift „Keine Haftung“ oder Ähnlichem nicht aus, um im Ernstfall nicht zur Verantwortung gezogen zu werden.
Vor Vertragsabschluss: Versicherungen prüfen und vergleichen
Eine Versicherung leichtfertig abzuschließen, führt selten zum gewünschten Ergebnis. Schlimmstenfalls schließt die betroffene Person eine Police ab, die gänzlich ungeeignet für die zu versichernde Situation ist. Daher sollten Interessenten vor Vertragsabschluss unbedingt die verschiedenen Versicherungsmodelle auf dem Markt miteinander vergleichen. Das gilt auch für die Versicherung für Bauhelfer. Wer dabei Zeit sparen und dennoch einen umfangreichen Überblick über eine große Zahl an Unternehmen erhalten möchte, kann online einen Bauhelfer-Unfallversicherung-Vergleich durchführen. Hier können User Wunschfaktoren anklicken, einige Rahmeninformationen angeben und in Sekundenschnelle einen passenden Anbieter finden.