Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?
Es ist keine schöne Angelegenheit, wenn eine Baufinanzierung platzt. Sind Kreditnehmer plötzlich zahlungsunfähig, wird es für die meisten ungemütlich. Sie müssen der Bank die Restschuld zurückzahlen, was meist nur durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie geht. Der Auszug aus den eigenen vier Wänden ist dann unvermeidbar. Für die Kreditnehmer ergeben sich hier nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Sorgen und Nöte. Viele Banken scheinen diese Situation auszunutzen und kassieren mehrfach von ihren Kunden.
Wie Banken sich entschädigen lassen

Wann muss sie geleistet werden?
- Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kreditnehmer
- Nichtabnahmeentschädigung bei nicht ausgezahlten Krediten
Außer: Sonderkündigungsrecht:
- Fristgerechte Kündigung nach 10 Jahren Zinsbindung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Für Banken bedeutet der vorzeitige Ausfall eines Kredits immer einen finanziellen Verlust. Sie vergeben den Immobilienkredit in der Annahme, dass über die gesamte Laufzeit die Raten mit Zinsen bezahlt werden. Ist dies nicht mehr der Fall, lassen die Banken sich diesen Ausfall bezahlen. Neben der übrigen Restschuld kassieren viele Banken noch Vorfälligkeitsentschädigung und Verzugszinsen sowie Bearbeitungsgebühren. Die Kosten können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Besonders bei den hohen Summen von Baufinanzierungen sind die Zusatzzinsen vergleichsweise hoch und nicht als Peanuts anzusehen.
Modellfall könnte Schule machen
Konkret hatte eine Familie aus NRW gegen die hohen Zusatzkosten ihrer Bank geklagt. Ihr war auf die Restschuld von 236.678 Euro noch 16.164 Euro Vorfälligkeitsentschädigung und 14.554 Euro Verzugszinsen berechnet worden. Die Familie hatte Klage eingereicht und kam bis vor den Bundesgerichtshof. Die Argumentation während der Verhandlung: Banken stünden eigentlich neben der Rückzahlung der Restschuld nur noch Verzugszinsen zu. Die Bank hatte doppelte Strafzinsen verlangt. Bevor es zu einem Urteil kommen konnte, lenkte die Bank ein, um keine Präzedenzfall zu kreieren, der Schule machen könnte. Sie erstattete die Vorfälligkeitsentschädigung zurück.
Bitterer Beigeschmack der Verhandlungen
Auch wenn die Familie ihr Geld zurückerhalten hat, so ist doch kein rechtskräftiges Urteil gefallen, weil die Parteien sich schon vorab einigen konnten. Experten gehen davon aus, dass dahinter das Kalkül der Bank steht, den Fall nicht publik zu machen und weitere Klagen von Kunden heraufzubeschwören. Doch da der Fall nun in den Medien und speziell über die Stiftung Warentest verbreitet wurde, könnte vielen Banken schon bald eine Klagewelle drohen.
Wie können sich Kreditnehmer zur Wehr setzen?
Auch wenn es kein allgemeingültiges Urteil gibt, sollten Kreditkunden ihre Verträge prüfen und nachrechnen, was sie bezahlt haben, wenn ihr Immobilienkredit vorzeitig beendet werden musste. Zwar ist nicht sicher, ob man vor Gericht Recht bekommt, doch die Aussichten sind gut. Viele Anwälte wollen Sammelklage einreichen.
Wer in der Vergangenheit zu viel bezahlt hat, sollte folgende Tipps beachten:
- Rückzahlungsinformationen nach Platzen des Kreditvertrags prüfen: Wurden Verzugszinsen UND eine Vorfälligkeitsentschädigung ausgewiesen?
- Verzugszinsen dürfen nicht höher als 2,50% vom Basiszinssatz liegen
- Informationen zum eigenen Fall gibt es bei der Verbraucherzentrale
- Auch bereits komplett zurückgezahlte Forderungen können nachträglich zurückerstattet werden
- Sammelklage anschließen
- Eigene Kündigung schützt nicht vor Zahlung: Wer aus eigenen Stücken die Immobilienfinanzierung vorzeitig kündigt, muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Auch das Provozieren einer Kündigung seitens der Bank durch Einstellung der Zahlung sollte nicht ausgeübt werden. Dies könnte vor Gericht sogar als Betrugsversuch gelten.
Generell sollten Kunden vor Schließung eines Kreditvertrags faire Bedinungen heraushandeln und die Rückzahlungsmodalitäten vorab prüfen.