Mehr Förderung vom Staat: Heizen mit erneuerbarer Energie

staatliche FörderungEigenheimbesitzer mit ökologischem Gewissen können sich freuen. Ab heute steigt die staatliche Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Wer sich die staatliche Förderung holt, kann jetzt also noch mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Wer auf thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen umsteigt, tut damit nicht nur etwas für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel. Auf lange Sicht sind die Kosten für die Sanierung dank Energieeinsparung wieder drin. Der Staat stellt im sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) für das Jahr 2012 rund 360 Millionen Euro zur Verfügung.

Was ist das Marktanreizprogramm (MAP)?

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA) stellt die Fördergelder zur Förderung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Ziel ist eine höhere Sensibilität für den Klimaschutz und eine Unterstützung zur Umsetzung dieser Maßnahmen. Die von Eigenheimbesitzern zu erfüllenden Richtlinien werden stets angepasst, da sich technische Standards schnell ändern.
Zuschüsse werden gezahlt, wenn sich Eigenheimbesitzer thermische Solaranlagen, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen zulegen. Dies ist möglich in Ein- oder Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und in gewerblichen sowie öffentlichen Gebäuden. Ein Auszug aus den möglichen Förderzuschüssen:

  • Solaranlagen: 1.500 bis 18.000 Euro
  • Biomasseanlagen: 1.400 bis 3.600 Euro
  • Wärmepumpen: 1.300 bis 11.900 Euro

Zudem gibt es Bonusförderungen (beispielsweise Kesseltauschbonus). Die staatliche Förderung kann außerdem mit einer kfW-Förderung kombiniert werden. Dazu müssen aber auch die Anforderungen erfüllt werden, die die KfW für ihre Förderungen und Darlehen verlangt.

Wie erhöht sich die staatliche Förderung?

Insgesamt stellt die Bundesregierung 366 Millionen Euro zur Verfügung. Ab dem 15. August 2012 sind im Förderprogramm des BAFA wichtige Änderungen inkraft getreten. Dazu gehört unter anderem, dass Solarkollektoren mit einem Mindestförderbetrag von 1.500 Euro ausgestattet sind. Zudem ist jetzt ein Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro möglich, wenn verschiedene Angebote kombiniert werden. Weitere Neuerungen zu konkreten Vorhaben finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Weiterführende Informationen zu den Richtlinien finden Sie unter den Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm.