Egal, ob die Kinder aus dem Haus sind und dieses nun zu groß ist, ob man eine Immobilie geerbt hat oder ob man sich ein Haus oder eine Eigentumswohnung lediglich als Geldanlage anschaffen möchte: Es gibt einige Gründe, unter die Vermieter zu gehen und andere in seinem Eigentum wohnen zu lassen. Ob dies langfristig gut läuft und lohnend ist, lässt sich oft erst Jahre später sagen. Wovon man allerdings gleich profitieren kann, sind die Steuervorteile, die man als Vermieter gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.
Sparen schon ab dem ersten Jahr

Egal ob Sie im April oder im September Mieteigentum erwerben – im Folgejahr können Sie die das Darlehen und das erworbene oder gebaute Objekt bereits steuerlich geltend machen. Bei der Planung der Immobilienfinanzierung hilft ein online Vergleich.
Grundsätzlich können alle Kosten für das vermietete Gebäude abgesetzt werden. Das Finanzamt zählt alle Mieteinnahmen des Jahres zusammen und zieht davon die dem Vermieter entstandenen Kosten wie Reparaturen, Fahrtkosten oder Zinsen ab. Nur der übrige Betrag muss versteuert werden. Wenn man sich eine Immobilie als Wertanlage kauft und nicht selbst nutzt, kann man als Neu-Vermieter häufig schon im ersten Jahr mehrere Tausend Euro an Steuern sparen.
Schon die Kosten für eine Immobilie wirken sich günstig auf die Steuerlast für Vermieter aus. Denn diese werden mit anderen Einkünften, wie einer angestellten Beschäftigung, verrechnet. So können beispielsweise die Zinsen für den Immobilienkredit oder die etwaigen Ausgaben für Renovierungsarbeiten am neu erstandenen Mietobjekt steuerlich komplett abgerechnet werden. Als absetzbare Werbungskosten zählen dabei nur die Zinsen für das Baudarlehen, nicht aber die Tilgungsraten selbst.
Was sonst noch Vorteile bringt
Was ebenfalls unter Werbungskosten fällt und damit nicht versteuert werden muss, sind die regelmäßigen Abschreibungen für das erworbene Stück. Dabei können für alle Häuser, die vor 1925 erbaut wurden, 2,5 % des Kaufpreises geltend gemacht werden; für alle anderen Häuser werden 2 % verrechnet. Der Grundstückspreis muss dabei außen vor bleiben. Dafür dürfen Beschaffungsnebenkosten wie die Grunderwerbsteuer oder Notarkosten wiederum mit eingerechnet werden.
Wer durch Sanierungen oder Modernisierungen dafür sorgt, dass der Standard des Eigentums erhalten bleibt, kann auch daraus einen Steuervorteil ziehen. Schließlich kann man diese auch mit einer Baufinanzierung realisieren. Die dadurch entstandenen Kosten können Vermieter entweder auf einmal sofort oder verteilt über zwei bis fünf Jahre abrechnen. Erhöhen die Umbauarbeiten jedoch den Lebensstandard in dem Objekt, also wird zum Beispiel ein Kamin ins Wohnzimmer eingebaut, können die Ausgaben dafür nur über einen Zeitraum von 40 oder 50 Jahren verteilt geltend gemacht werden.
Auch Posten wie Betriebskosten, Steuern und Versicherungsbeiträge sowie Verwaltungskosten können als Werbungskosten abgerechnet werden. Darunter fällt alles von Kosten für Strom, Wasser oder Müllabfuhr über die Grundsteuer und die Kosten für die Grundstücksversicherung bis hin zu den Ausgaben für Hausmeister oder Hausverwaltung.
Immobilie als Geldanlage
Alle, die sich dazu entscheiden, ihre Immobilie zu vermieten, können also einige der dadurch anfallenden Kosten bei der Steuererklärung aufführen und berücksichtigen lassen. Wer indessen auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage ist, sollte in jedem Fall über Mieteigentum nachdenken. Zusätzlich kann man von den aktuellen Niedrigzinsen profitieren und hat gute Chancen, ein preiswertes Baudarlehen zu erhalten. Günstige Bauzinsen findet man am besten bequem online im direkten Vergleich.