Vor allem in Bayern hatte man dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs bangend entgegengesehen: Bei diesem stand Mitte Mai das Einheimischenmodell auf der Agenda. Das Modell garantiert Ortsansässigen günstigen Wohnraum beim Kauf von Grundstücken. Nachdem das Einheimischenmodell von der EU bereits seit Jahren kritisiert wurde, hat es jetzt doch eine Bestärkung erhalten. Damit können Kommunen vor allem Einkommensschwache und junge Familien stärken und den Wegzug dieser Personengruppe entgegenwirken.
Was ist das Einheimischenmodell?
Das Einheimischenmodell findet in Deutschland in erster Linie in Bayern Anwendung. Hierbei erhalten Bürger einer Gemeinde Vorrang und Verbilligungen beim Kauf vom Bauland in der eigenen Region. Damit sollen einkommensschwächere Personen, vor allem junge Familien, Bevorzugungen gegenüber Hinzugezogenen mit größeren finanziellen Mitteln erhalten. Zudem kann die Gemeinde vertraglich mit Grundbesitzern vereinbaren, dass die Baufläche an Einheimische verkauft werden muss. Ganz ausgeschlossen dürfen Neu-Anwohner jedoch nicht werden.
Das Einheimischemodell stand auf der Kippe
Der Europäische Gerichtshof sah im Einheimischenmodell einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip, da es andere EU-Bürger beim Kauf von Baugrund benachteilige. Konkret entschieden wurde über eine belgisches Dekret, da dort das Einheimischenmodell ebenfalls angewendet wird. Dort müssen Käufer eine „hinreichende Verbindung“ zum Ort haben, d.h. seit 6 Jahren dort gewohnt oder gearbeitet haben oder langjährige Verbindungen besitzen. Der EU-Gerichtshof stärkte dem Modell nun den Rücken. Für bayerische Kommunen bedeutet dies, dass sie das Einheimischenmodell weiterhin anwenden können, auch wenn das Verfahren gegen Deutschland nicht abgeschlossen ist.
Experten sehen im Einheimischenmodell vor allem eine Stärkung sozial schwächer gestellter Familien, die den Ort sonst verlassen müssten, da sie den Baugrund nicht bezahlen könnten. Damit soll auch der Überalterung der Gemeinden entgegengewirkt werden.
Mehr Infos zum Thema finden Sie u.a. auf der Website der Europäischen Kommission