Die Finanzierung der eigenen vier Wände ist selten günstig. Die meisten Menschen benötigen hierfür eine Immobilienfinanzierung, die sie in monatlichen Raten zurückzahlen. Was viele nicht wissen: Sie können sich beim Abzahlen der Baufinanzierung Hilfe holen! Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern sogenannte vermögenswirksame Leistungen (kurz VL). Diese monatliche Förderung können Sie zur Tilgung eines Darlehens nutzen. Lassen Sie sich das Extrageld vom Arbeitgeber nicht entgehen.
Darlehen günstiger tilgen mit vermögenswirksamen Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen können Sie Ihr Darlehen deutlich schneller tilgen. Erhalten beispielsweise beide Ehepartner vermögenswirksame Leistungen und erhöhen Ihre monatliche Tilgungsrate um die Höhe der VL, ist es auch möglich den Tilgungssatz anzuheben. Das heißt, es wird der Anteil Ihrer Rate erhöht, der auch tatsächlich den Kredit tilgt (und nicht der, den Sie als Zins an die Bank bezahlen). Das führt nicht nur zu einer deutlich geringeren Restschuld, sondern spart auch Zinskosten ein.
Im Beispiel konnten die Zinskosten mit vermögenswirksamen Leistungen um 1.059,97 Euro gesenkt werden.
Schnellere Kredittilgung mit vermögenswirksamen Leistungen

Die Höhe von vermögenswirksamen Leistungen beträgt pro Monat maximal 40 Euro. Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet seinen Arbeitnehmern die gesamte Höhe zu zahlen.
Grundsätzlich unterstützen vermögenswirksamen Leistungen den Vermögensaufbau. Der Gesetzgeber wertet auch Wohneigentum als eine Art von Vermögen. Daher ist es nur konsequent, dass auch bei einer Baufinanzierung vermögenswirksame Leistungen genutzt werden dürfen. Idealerweise können Sie schon bei der Planung der Baufinanzierung die zusätzlichen Zahlungen mit einbeziehen.
Durch die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen zur Darlehenstilgung, wird diese beschleunigt und Sie sparen zusätzlich. Da Sie durch die Einbeziehung der Zahlungen vom Arbeitgeber die monatliche Rate erhöhen können, wird die Baufinanzierung schneller getilgt. Durch die reduzierte Tilgungsdauer sind Sie schneller schuldenfrei und sparen Zinsen. Aber Vorsicht, das gilt nur für die Kombination Baudarlehen und vermögenswirksame Leistungen! Es ist nicht möglich einen herkömmlichen Ratenkredit, der nicht zur Baufinanzierung genutzt wird, mit VL zu tilgen.
VL für laufende Baufinanzierung verwenden
Grundsätzlich gilt: Fragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut nach, ob eine Anpassung gestattet ist und die Zahlungen des Arbeitgebers zusätzlich zur Kredittilgung genutzt werden dürfen. Bei vielen Baufinanzierungen sind Änderungen der Monatsraten in den Tilgungskonditionen jedoch vertraglich nicht vorgesehen. Ergibt sich aber erst durch einen Jobwechsel die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen zu erhalten und es besteht bereits eine laufende Baufinanzierung, haben Sie immer noch die Möglichkeit die VL als Sondertilgung zu nutzen. Sehen Sie hierzu in Ihren Vertragsunterlagen nach, wie viele Sondertilgungen Sie rechtmäßig pro Jahr zahlen dürfen und ob es hinsichtlich der Höhe der Summe Beschränkungen gibt.

Die Laufzeit für vermögenswirksame Leistungen beträgt sieben Jahre. Sechs Jahre am Stück werden die VL zur Tilgung Ihres Baudarlehens gezahlt, das siebte Jahr ist ein Ruhejahr. In diesem können Sie jedoch direkt den nächsten VL-Vertrag beginnen.
Tilgung mit VL: So können Sie die Raten anpassen
Sie können vermögenswirksame Leistungen auf zweierlei Arten für die Tilgung Ihres Baudarlehens nutzen. Zum einen können die VL einen Teil der eigenen Zahlungen ersetzen. So bleibt Ihre monatliche Rate gleich hoch, ausschließlich die Belastung für den Kreditnehmer sinkt. Oder aber Sie erhöhen Ihre Tilgungsrate um die Höhe der geleisteten VL, sodass Sie insgesamt schneller tilgen.
Erkunden Sie sich außerdem bereits im Vorfeld, ob die Änderung der Tilgungsrate kostenfrei möglich ist. Nicht alle Anbieter gewähren kostenfreie Anpassungen. Verfügen Sie bereits über eine Baufinanzierung, können Sie diese Information Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Es ist grundsätzlich immer ratsam bei Vertragsabschluss auf die Möglichkeit von flexiblen Tilgungsanpassungen zu achten.
Vorsicht vor falscher Planung mit VL
Betrachten Sie die vermögenswirksamen Leistungen ausschließlich als zusätzlichen Bonus. Berechnen Sie Ihre Baufinanzierung mit VL nicht so, dass die dauerhafte Einbeziehung der Förderung nötig wird. Schließlich wird eine Baufinanzierung oft jahrzehntelang abgezahlt, es ist demnach nicht unwahrscheinlich dass Sie in dieser Zeit den Arbeitsplatz wechseln. Ob sie dort auch VL bekommen, ist ungewiss. Denn vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Auf gar keinen Fall dürfen die Raten Ihrer Baufinanzierung so angesetzt werden, dass Sie Ihre Tilgung gefährden falls die VL wegfallen.
Bausparvertrag vs. Baufinanzierung – wofür VL nutzen?
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Für Arbeitnehmer, die eine laufende Baufinanzierung haben, stellt sich die Frage der Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen eigentlich nicht. Ein kurzer Vergleich der Zinssätze gibt bereits die Antwort: Die Guthabenzinsen bei Bausparverträgen sind sehr viel geringer, als es bei den meisten Darlehenszinsen für Baufinanzierungen der Fall ist. Es ist also sinnvoller, die VL für die Baufinanzierung Tilgung zu nutzen und durch die schnellere Schuldenfreiheit zu sparen, anstatt sich mit der mageren Guthabenverzinsung zufrieden zu geben.
Zahlungsweise der VL
Es gibt zwei Möglichkeiten, die VL zur Darlehenstilgung einzusetzen: Der Arbeitgeber kann sie wahlweise direkt auf das Darlehenskonto oder aber auf das Gehaltskonto des Empfängers überweisen. Bei zweiterem verlangt der Arbeitnehmer allerdings eine Bestätigung des Kreditgebers, dass die Zusatzzahlungen zur Schuldentilgung verwendet werden. Überweist der Arbeitgeber direkt auf das Darlehenskonto, werden nur die entsprechenden Kontodaten benötigt.
Staat unterstützt zusätzlich mit Arbeitnehmersparzulage
Um die VL vom Arbeitgeber zusätzlich zu unterstützen, zahlt auch der Staat einen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage. Voraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Einkommen der Einzelperson bei höchstens 17.900 Euro im Jahr liegt. Die Obergrenze für Ehepaare ist 35.800 Euro. Die maximale förderfähige Summe beträgt dabei für Alleinstehende 470 Euro, für Verheiratete 940 Euro im Jahr. Von diesen Beträgen werden 9 % als staatliche Förderung gezahlt, was zusätzliche 43 Euro für Ledige und 86 Euro für Ehepartner bedeutet.
Vermögenswirksame Leistungen nicht verschenken
Wer das Glück hat, vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, sollte diese auch annehmen. Die Nutzungsmöglichkeiten sind vielfältig. Neben der Anlage in Aktiensparpläne oder der Investition in einen Bausparvertrag kann man auch bestehende oder zukünftige Baufinanzierungen mit vermögenswirksamen Leistungen tilgen. So wird das Geld des Arbeitgebers optimal für den Vermögensaufbau genutzt.