Widerrufsrecht: Baufinanzierung vorzeitig wechseln


Wichtiger Verbraucher-Tipp:

Enthält Ihre Baufinanzierung einen Formfehler? Möchten Sie Ihr damit verbundenes Sonderkündigungsrecht nutzen? Wie Sie das machen und ein Musterschreiben zum Vertrags-Widerruf finden Sie hier:
Zum Ratgeber über die Widerrufsbelehrung und Formfehler-Kündigung

Da die Bauzinsen derzeit so niedrig sind, möchten auch Personen davon profitieren, die bereits vor einigen Jahren eine Baufinanzierung abgeschlossen haben. Da die Zinsen vor drei Jahren oder länger noch wesentlich höher lagen, würden viele Darlehensnehmer gerne vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Doch die vorzeitige Kündigung eines Vertrags ist bei der Baufinanzierung meist nicht ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Gibt es dennoch einen Weg, das Widerrufsrecht bei Verträgen zu nutzen, um aus dem Darlehensvertrag vorzeitig auszusteigen, so dass man sich ein Baudarlehen mit günstigeren Zinsen suchen kann?

Die Vertragsmodalitäten bei der Baufinanzierung

Generell wird die Baufinanzierung vertraglich auf eine bestimmte Laufzeit fixiert. Diese werden in einem Vertrag festgehalten. Hier findet sich die Zinsbindung und der geltende Zinssatz. Dieser kann sich während der Zinsbindungsphase nicht mehr verändern, er ist festgelegt. Dies hat positive als auch negative Auswirkungen, abhängig davon, wie sich die Zinsen entwickeln. Kreditnehmer, die schon vor einigen Jahren einen Vertrag abgeschlossen haben, blicken nun voller Neid auf die Niedrigzinsen im Baufinanzierungssektor. Wer jetzt eine Baufinanzierung abschließt, kann sich wiederum freuen, für viele Jahre auf einen niedrigen Zins festgelegt zu sein.

Sobald die Zinsbindung endet, kann eine Neufinanzierung abgeschlossen werden. Dies kann nach fünf, zehn oder gar zwanzig Jahren der Fall sein. Generell gilt jedoch, dass man nach 10 Jahren Laufzeit immer den Vertrag wechseln kann, unabhängig davon, welche Zinsbindung vereinbart wurde. Dann ist der Ausstieg aus dem Vertrag auf jeden Fall möglich, sofern das Baudarlehen komplett ausgezahlt wurde.

Kündigung einer Baufinanzierung

Familie berät über ihre OptionenGrundsätzlich kann man jedes Baudarlehen unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Frist kündigen. Der Pferderfuss an der Sache: Man muss immer eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Damit wird die Bank dafür entschädigt, dass ihr Zinseinnahmen entgehen. Befindet man sich am Ende der Vertragslaufzeit, kann es dennoch günstiger sein, den Vertrag zu kündigen und einen neuen abzuschließen, da die Zinsersparnisse enorm sein können. Grundsätzlich sollte man bevor man die Baufianzierung kündigt, immer die Kosten der Vorfälligkeitsentschädigung mit den Zinserparnissen des neuen Vertrags genau vergleichen.

Das Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen prüfen

Tatsächlich wurde in den letzten Jahren eine Möglichkeit bekannt, wie man eine Baufinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung beenden kann. Es wurde nämlich aufgedeckt, dass viele Altverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten. Dieser Fehler kann genutzt werden, um von einem Vertrag zurückzutreten.

Widerrufsrecht

Jeder Darlehensvertrag muss ein Widerrufsrecht beinhalten. Dieses klärt den Kreditnehmer über die Modalitäten zur Kündigung auf. Hier wird dem Darlehensnehmer meist eine Frist eingeräumt, in der er ohne Angabe von Gründen den Darlehensvertrag widerrufen kann. Die bis dahin erbrachte Leistungen auf beiden Seiten muss wieder zurückgegeben werden. Der Kunde muss die verzinste Nettodarlehenssumme zurückzahlen und die Bank muss die verzinsten Kreditraten wieder zurückzahlen. Im Falle dieser fristgerechten Nutzung des Widerrufsrechts fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Es ist gesetzlich vereinbart, dass diese Regelung erst dann in Kraft tritt, wenn der Darlehensnehmer ordnungsgemäß darüber aufgeklärt wurde.

Fehlerhaftes Widerrufsrecht

Wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorliegt, können Darlehensnehmer auch noch Jahre nach Vertragsantritt den Darlehensvertrag anfechten und vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ist dies der Fall, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an und es muss kein berechtigtes Interesse an einer Vertragskündigung bestehen.

Viele Widerrufsbelehrungen sind rechtlich unzulänglich, doch sie werden laufend angepasst. Viele Banken passen sie an die Gesetzestexte an, um auf der sicheren Seiten zu sein, doch oftmals sind die Verträge nicht auf dem neusten Stand. Ändert die Bank den Text zu stark ab, kann es sein, dass dieser rechtlich nicht bindend ist. Um dies konkret zu prüfen, muss aber der eigene Vertragstext herangezogen werden und individuell geprüft werden.

Widerrufsrecht kein Garant für vorzeitige Kündigung

Auch wenn viele Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind und angefochten werden können, muss dies noch nicht auf den eigenen Vertrag zutreffen. Eine genaue Prüfung ist hier unerlässlich. Sollte man dennoch aus seinem Vertrag aussteigen wollen, muss man die Vorfälligkeitsentschädigung in Kauf nehmen. Oder aber man hat das Glück, dass der Vertrag bereits länger als zehn Jahre besteht und man von dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht profitieren kann.